Empfehlungsprogramm für Lieferpartner:innen
Werden Sie Teil unseres Empfehlungsprogramms und profitieren Sie, indem Sie andere potenzielle Fahrer:innen (Lieferpartner:innen) für Snap Food gewinnen! Hier erfahren Sie, wie es funktioniert und welche Bedingungen gelten.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt am Snap Food Empfehlungsprogramm sind alle aktiv registrierten Lieferpartner:innen von Snap Food, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig.
2. Funktionsweise des Empfehlungsprogramms
Unser Empfehlungsprogramm für Lieferpartner:innen ist einfach und transparent:
* Einladung senden: Als aktiver Lieferpartner:in erhalten Sie einen persönlichen Empfehlungslink oder -code. Diesen können Sie ganz einfach an andere Fahrer:innen weitergeben, die daran interessiert sind, für Snap Food tätig zu werden.
* Registrierung und erste qualifizierte Lieferungen: Die von Ihnen eingeladene Person (im Folgenden "geworbene:r Lieferpartner:in") muss sich über Ihren Empfehlungslink oder -code bei Snap Food als Lieferpartner:in registrieren und anschließend eine festgelegte Anzahl an qualifizierenden Lieferungen erfolgreich abschließen.
* Prämienauszahlung: Sobald der/die geworbene:r Lieferpartner:in die erforderliche Anzahl an qualifizierenden Lieferungen erfolgreich getätigt hat und alle weiteren Bedingungen erfüllt sind, erhalten sowohl Sie als auch der/die geworbene:r Lieferpartner:in eine Prämie.
3. Art und Höhe der Prämien
Die Prämien können variieren und werden Ihnen vorab klar kommuniziert. Typische Prämien umfassen:
* Bonusauszahlungen: Ein zusätzlicher Geldbonus, der Ihnen mit Ihrer nächsten Vergütung ausgezahlt wird.
* Gutschriften: Ein Guthaben, das auf zukünftige Gebühren oder in speziellen Fällen für andere Zwecke verwendet werden kann.
Die genaue Höhe und Art der aktuellen Prämien sowie die spezifischen Bedingungen für deren Erhalt finden Sie in Ihrem Lieferpartner-Portal oder in den jeweiligen Aktionsbedingungen des Empfehlungsprogramms.
4. Bedingungen für die Prämienauszahlung
Für die Auszahlung der Prämien gelten folgende Bedingungen:
* Der/die geworbene:r Lieferpartner:in muss sich über den persönlichen Empfehlungslink oder -code des Werbers registrieren.
* Der/die geworbene:r Lieferpartner:in muss alle Registrierungsschritte erfolgreich abschließen und als aktiver Lieferpartner:in für Snap Food freigeschaltet werden.
* Der/die geworbene:r Lieferpartner:in muss eine Mindestanzahl an qualifizierenden Lieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgreich absolvieren. Die genaue Anzahl und der Zeitraum werden in den jeweiligen Aktionsbedingungen festgelegt.
* Die Werbeaktion muss für beide Parteien (Werber und geworbene Person) innerhalb des gültigen Aktionszeitraums erfolgen.
* Das Empfehlungsprogramm ist für die private Nutzung gedacht. Eine kommerzielle Nutzung oder Verbreitung der Links auf gewerblichen Websites, die nicht ausdrücklich von Snap Food genehmigt wurde, ist nicht gestattet.
5. Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung
Wir setzen Maßnahmen ein, um Missbrauch im Empfehlungsprogramm zu verhindern. Dazu gehören:
* Automatisierte Prüfung: Wir überprüfen Empfehlungen auf Unregelmäßigkeiten und Einhaltung der Programmbedingungen.
* Sperrung bei Betrug: Bei Verdacht auf betrügerische Aktivitäten, die Nichteinhaltung der Programmbedingungen oder Versuche, das System zu manipulieren, behalten wir uns das Recht vor, Prämien nicht auszuzahlen und/oder das Konto des Werbers und/oder des/der geworbenen Lieferpartner:in zu sperren. Dies dient dem Schutz unseres Programms und der Fairness gegenüber allen Teilnehmern.
6. Datenschutzhinweis
Die von Ihnen und den geworbenen Personen im Rahmen des Empfehlungsprogramms übermittelten Daten (z.B. E-Mail-Adressen für den Versand des Links, Registrierungs- und Leistungsdaten zur Prämienberechtigung) werden von der Snap Food GmbH ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Empfehlungsprogramms verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Programms notwendig ist (z.B. an unseren technischen Dienstleister für das Programmmanagement) oder eine gesetzliche Pflicht besteht. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer detaillierten Datenschutzerklärung für Lieferpartner:innen.
7. Änderungen und Beendigung des Programms
Die Snap Food GmbH behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Empfehlungsprogramms jederzeit zu ändern oder das Programm ganz oder teilweise zu beenden. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig auf unserer Website, in der Lieferpartner-App oder über andere geeignete Kommunikationskanäle mitgeteilt. Bereits erworbene und gültige Prämien bleiben von solchen Änderungen in der Regel unberührt.
8. Kontakt bei Fragen
Bei Fragen zu unserem Empfehlungsprogramm für Lieferpartner:innen oder zur Auszahlung von Prämien kontaktieren Sie uns gerne unter:
E-Mail: [email protected]